Vorschriften & Praxis Aktualisiert: November 2026

Kamin stilllegen und verschließen: Was ist erlaubt und worauf muss man achten?

Ob Umstieg auf Wärmepumpe, Raumoptimierung oder Bauschäden: Wenn ein Rauchfang in Österreich nicht mehr benötigt wird, darf er keinesfalls einfach nach Gutdünken zugemauert werden. Erfahren Sie, welche feuerpolizeilichen Bestimmungen gelten und wie Sie Feuchtigkeitsschäden vermeiden.

Feuerpolizeiliche Stilllegung Brandsicherer Verschluss Kehrbefund & Abnahme
Fachgerecht stillgelegter Kamin mit Edelstahl-Abdeckung auf einem Hausdach in Österreich
Foto: Kaminsanierung-Profi.at / Fachgerecht stillgelegter Kamin
Die Kurzantwort für Eilige

Was ist beim Stilllegen und Verschließen Pflicht?

Das Stilllegen und Verschließen eines Rauchfangs erfordert in Österreich zwingend die Einbindung des zuständigen Rauchfangkehrermeisters sowie die Einhaltung der jeweiligen Landesfeuerpolizeiordnung. Ein eigenmächtiges Verschließen ohne Kehrerbefund ist gesetzlich untersagt.

Österreich-Hinweis: Vor dem Verschließen muss der Kaminzug gründlich ausgekehrt werden. Ein luftdichter Verschluss ohne Restbelüftung führt unweigerlich zu Schimmel, Feuchtigkeit und gefährlicher Schornsteinversottung im Mauerwerk.

1. Wann gilt ein Kamin offiziell als stillgelegt?

Im österreichischen Baurecht bedeutet "stilllegen" keinesfalls das bloße Abklemmen eines Holzofens. Solange ein Rauchfang im Gebäude verläuft und nicht behördlich abgemeldet wurde, gilt er rechtlich als aktive Abgasanlage mit voller Kehrpflicht. Gerade bei älteren Gebäuden treten oft Kaminprobleme im Altbau auf, weshalb sich Eigentümer im Zuge einer Heizungsumstellung für die dauerhafte Stilllegung entscheiden.

Kriterium 01

Feuerstättenlos

Kein angeschlossener Ofen, Kaminofen oder Heizkessel mehr im gesamten Zugsverlauf vorhanden.

Kriterium 02

Formell abgemeldet

Schriftliche Bestätigung und Ausstellung eines amtlichen Kaminbefunds durch den zuständigen Rauchfangkehrer.

Kriterium 03

Gesetzeskonform versiegelt

Sichere, feuerfeste Verschlussmaßnahmen gegen Feuchtigkeit, Kälteströme und Brandgefahr.

2. Typische Anlässe für die Kaminstilllegung

Die Gründe für die Außerbetriebnahme eines Kamins sind vielfältig. Meist stehen energetische Sanierungen oder bauliche Veränderungen im Vordergrund.

01

Heizungstausch auf Wärmepumpe

Der Umstieg auf Wärmepumpen macht fossile oder feste Brennstoffe überflüssig. Der alte Kamin verliert seine Funktion und wird außer Betrieb genommen.

02

Dachausbau & Raumoptimierung

Um wertvolle Wohnfläche zu gewinnen, wird der Kamin im Dachbereich oft abgetragen oder komplett in den Wandschacht integriert.

03

Massive Kamin- und Bauschäden

Wenn ein gemauerter Schornstein bröckelt oder bedenkliche Risse im Schornstein auftreten, ist der Rückbau oft wirtschaftlicher als eine Generalsanierung.

04

Einsparung laufender Kehrgebühren

Nicht mehr genutzte, aber unverschlossene Kamine verursachen wiederkehrende Kosten durch gesetzlich vorgeschriebene Pflichtkehrungen.

Merke vom Kaminbaumeister

Selbst wenn ein Kamin nicht mehr befeuert wird, entfällt die Pflicht zur Kehrung erst nach formeller Abnahme durch den Rauchfangkehrer. Ein ungesicherter Kamin führt zudem zu unangenehmem Kamingeruch im Haus, da Feuchtigkeit alte Rußpartikel aus dem Mauerwerk löst.

3. Technische Details & baulicher Prüfumfang

Bevor ein Rauchfang verschlossen oder teilweise abgetragen wird, müssen Statik und Brandschutz von Fachleuten überprüft werden.

Statische Prüfung

Trägt der Kamin Deckenbalken oder Sparren des Dachstuhls? Ein Rückbau erfordert bei tragenden Kaminen statische Abfangungen.

Feuerpolizeilicher Abbrand

Prüfung auf brennbare Teer- und Rußrückstände, um versteckte Brandnester im verbleibenden Mauerwerk auszuschließen.

Hinterlüftung

Ein luftdichter Totalverschluss führt zu Kondensat. Es muss eine kontrollierte Restbelüftung gegen Schimmelbildung erhalten bleiben.

Dachdurchdringung

Wird der Kamin über Dach abgetragen, muss die Dachhaut durch einen Spengler absolut regendicht eingedeckt werden.

Putztüren-Sicherung

Alte Revisionsöffnungen im Keller und Dachboden müssen dauerhaft, brandsicher und gasdicht vermauert werden.

Systemwahl bei Sanierung

Manchmal lohnt statt einer Stilllegung die Modernisierung via Edelstahlrohr oder Keramikrohr für spätere Notheizungen.

Detailaufnahme einer fachgerecht mit Brandschutzmörtel verschlossenen Kamin-Revisionsöffnung
Fachgerechter, brandsicherer Verschluss einer Putztür nach feuerpolizeilichen Richtlinien.

4. Österreichische Rechtslage nach Bundesländern

Das Feuerpolizeirecht und das Rauchfangkehrerwesen sind in Österreich Ländersache. Die Bestimmungen unterscheiden sich im Detail:

BundeslandRechtsgrundlage / GesetzZuständige BehördeBesonderheit bei Stilllegung
WienWiener Feuerpolizeigesetz & BauordnungMagistratsabteilung (MA 37 / MA 68)Strikte Meldepflicht an den Kehrer; strenge Brandschutzauflagen im Geschoßwohnbau.
SteiermarkStmk. Feuerpolizeiordnung & BaugesetzGemeindeamt / Magistrat GrazÜberprüfung durch Kehrmeister vor Nutzungsänderung des Raumes verpflichtend.
Niederösterreich & BurgenlandNÖ / Bgl. FeuerpolizeigesetzGemeindeamt / BürgermeisterSchriftliche Abmeldung erforderlich; bei Dachabbruch meist Bauanzeige notwendig.
OÖ, Sbg, Ktn, T, VbgLandeinheitliche KehrordnungenBezirksverwaltungsbehördeRegelmäßige Kehrung entfällt erst nach amtlich ausgestellter Stilllegungsbestätigung.

5. Der Praxis-Ablauf in 5 Schritten

Damit das Stilllegen und Verschließen reibungslos abläuft, empfiehlt sich dieser bewährte Ablaufplan.

Schritt 01

Feuerstätte trennen

Fachgerechter Abbau des alten Ofens oder Kessels durch den Installateur oder Kaminbauer.

Schritt 02

Kehrer informieren

Anmeldung der Stilllegung beim Kehrmeister und Vereinbarung des Besichtigungstermins.

Schritt 03

Kehrung & Verschluss

Gründliches Auskehren des Zugs und brandsicheres Verschließen aller Einmündungen.

Schritt 04

Endbefund erhalten

Der Kehrer kontrolliert die fachgerechte Ausführung und stellt den amtlichen Befund aus.

Schritt 05

Behörde & Polizze

Abmeldung bei der Gemeinde zur Beendigung der Kehrgebühren und Information an die Gebäudeversicherung.

Checkliste für Hauseigentümer

  • ✓ Sind alle Geschosse und Kehrtüren frei zugänglich?
  • ✓ Wurde geprüft, ob künftig ein Edelstahlkamin außen nachgerüstet werden soll?
  • ✓ Wurden Absprachen mit Miteigentümern oder Hausverwaltung getroffen?
  • ✓ Ist die brandsichere Ausführung der Verschlussdeckel nachgewiesen?

Tipp für die Vorbereitung

Wie Sie Ihren Vor-Ort-Termin mit dem Kehrer optimal planen, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Rauchfangkehrer-Termin vorbereiten. Sollte der Kamin nicht richtig ziehen, kann die Stilllegung oft hohe Sanierungskosten ersparen.

Tipp vom Fachmann

Lassen Sie vor dem Verschließen stets eine Kamerabefahrung durchführen, um Rußnester auszuschließen.

6. Kosten, Dauer & rechtliche Gültigkeit

Die Kosten für die fachgerechte Stilllegung variieren je nach baulichem Aufwand und Bundesland:

Kostenrahmen
ca. 180 € – 650 €

Inklusive Auskehren, Verschluss der Öffnungen und amtlicher Stilllegungsbestätigung.

Dauer vor Ort
2 bis 5 Stunden

Reine Arbeitszeit für Reinigung, brandsicheres Vermauern und feuerpolizeiliche Begutachtung.

Rechtliche Gültigkeit
Dauerhaft gültig

Der Stilllegungsbefund gilt unbefristet, solange keine erneute Inbetriebnahme erfolgt.

Versicherungsschutz nicht gefährden

Wird ein Kamin ohne behördliche Abmeldung stillgelegt oder unsachgemäß mit brennbaren Stoffen (wie Holzplatten oder reinem Gipskarton) verschlossen, erlischt im Brandfall oft der Schutz der Gebäudeversicherung.

7. Typische Fehler vermeiden & Expertenrat einholen

Immer wieder versuchen Heimwerker, Putztüren einfach zu verspachteln oder Kamine ohne Rücksprache mit dem Rauchfangkehrer abzutragen. Bei der nächsten Feuerbeschau führt dies unweigerlich zu Beanstandungen und teuren Rückbauauflagen.

1. Fehlende Restbelüftung (Schimmelrisiko)

Ein oben und unten luftdicht verschlossener Kamin sammelt Restfeuchtigkeit. Lösung: Diffusionsfähige Kaminabdeckung oder Lüftungsrosette anbringen.

2. Verschluss mit brennbaren Baustoffen

Gipskarton ohne Brandschutzklassifizierung oder Holzleisten sind brandgefährlich. Lösung: Verwendung von feuerfestem Mörtel und geprüften Verschlussdeckeln.

3. Nicht behobene Schäden über Dach

Ein stillgelegter Kaminkopf verwittert bei mangelndem Regenschutz rasch. Lösung: Fachgerechte Kaminkopfsanierung oder wetterfeste Abdeckplatte.

8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den Rauchfangkehrer für einen stillgelegten Kamin weiter bezahlen?

Nein. Sobald der Kamin formell stillgelegt und der positive Befund bei der Gemeinde eingereicht wurde, entfallen die regelmäßigen Kehrgebühren für diesen Zug.

Darf ich den Kamin selbst zumauern?

Die bauliche Abdichtung muss feuerpolizeilich abgenommen werden. Um böse Überraschungen bei der Feuerbeschau zu vermeiden, empfiehlt sich die Durchführung durch einen Fachbetrieb.

Kann ein stillgelegter Kamin später reaktiviert werden?

Ja. Wie in unserem Ratgeber Alten Kamin wieder in Betrieb nehmen beschrieben, ist vorab eine neue Kamerabefahrung und Dichtheitsprüfung erforderlich.

Muss der Kaminkopf über Dach abgetragen werden?

Nicht zwingend. Oft genügt das dichte Verschließen der Mündung mit einer Edelstahl- oder Zinkabdeckung inklusive Belüftungsöffnung. Ein Rückbau bis unter Dach spart jedoch künftige Wartungskosten.

Was tun, wenn der stillgelegte Kamin nach Ruß riecht?

Hier dringt Feuchtigkeit ein und löst alte Ruß- und Teerpartikel. In diesem Fall muss der Kaminzug gründlich ausgeschliffen oder chemisch neutralisiert werden.

Brauche ich für den Kaminrückbau eine Baubewilligung?

Das bloße Verschließen ist anzeigefrei. Ein kompletter statischer Rückbau durch mehrere Geschoße oder das Dach ist je nach Landesbauordnung anzeige- oder bewilligungspflichtig.

Passende Ratgeber zum Weiterlesen

Möchten Sie Ihren Kamin fachgerecht stilllegen lassen?

Wir prüfen Ihren Kamin vor Ort, stimmen uns mit Ihrem Rauchfangkehrer ab und führen den brandsicheren Verschluss zum Festpreis durch.

Offizielle Quellen und rechtlicher Hinweis

Die Angaben stützen sich auf die geltenden Landes-Feuerpolizeigesetze, Bauordnungen und Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (Stand: November 2026).

Dieser Fachratgeber dient der allgemeinen Orientierung. Für verbindliche Einzelentscheidungen ist die Konsultation des zuständigen Rauchfangkehrers gesetzlich vorgeschrieben. Zurück zur Übersicht aller Ratgeber.