Ratgeber · Vorschriften & Sicherheit
Kaminbefund in Österreich: Wann ist er notwendig und was wird geprüft?
Neuer Kaminofen, Heizungstausch oder ein alter Rauchfang, den Sie wieder nutzen möchten? Hier erfahren Sie, wann ein Kaminbefund beziehungsweise Rauchfangbefund relevant wird, was bei der Prüfung passiert und wie Sie unnötige Verzögerungen vermeiden.

Die Kurzantwort
Wann braucht man einen Kaminbefund?
Ein Kaminbefund (Rauchfangbefund) wird insbesondere bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Abgasanlage, beim Anschluss oder Austausch bestimmter Feuerstätten und bei der Wiederinbetriebnahme eines zuvor ungenutzten Kamins relevant. Er dokumentiert – je nach Anlass und Bundesland – den geprüften Zustand und die Eignung der Abgasanlage für die vorgesehene Nutzung.
Wichtig: Die konkreten Pflichten sind nicht in ganz Österreich identisch. Entscheidend sind Landesrecht, Art der Anlage, Umfang der Änderung und die Anforderungen der zuständigen Stelle. Vor dem ersten Heizen sollten Sie den zuständigen Rauchfangkehrer einbeziehen.
Was ist ein Kaminbefund – und wer stellt ihn aus?
Ein Kaminbefund ist ein fachlicher Prüfbericht zur Abgasanlage. Er wird häufig auch als Rauchfangbefund bezeichnet. Darin wird festgehalten, ob der geprüfte Kamin beziehungsweise Rauchfang unter den festgestellten Bedingungen für den geplanten Betrieb geeignet ist oder welche Mängel vorher zu beheben sind. Die Bezeichnungen und der konkrete Umfang können je nach Verfahren abweichen.
Für gesetzlich vorgeschriebene sicherheitsrelevante Befundungen ist regelmäßig die beziehungsweise der zuständige, dazu befugte Rauchfangkehrer einzubeziehen. Ein Kaminbaubetrieb kann Schäden beheben, Systeme sanieren und Unterlagen zur Anlage bereitstellen; die behördlich relevante Befundung ist damit jedoch nicht automatisch ersetzt.
Kaminbefund
Anlassbezogene Beurteilung der Abgasanlage, beispielsweise vor einer Neu- oder Wiederinbetriebnahme.
Kehrtermin
Wiederkehrende gesetzliche Überprüfung und gegebenenfalls Reinigung. Nicht dasselbe wie jeder anlassbezogene Befund.
Dichtheitsprüfung
Technische Prüfung, ob die Abgasanlage die erforderliche Betriebsdichtheit aufweist; kann Teil der Befundung sein.
Typische Anlässe
In welchen Situationen sollten Sie einen Kaminbefund klären?
Die folgende Übersicht zeigt typische Fälle. Ob eine bestimmte Befundart rechtlich verpflichtend ist, muss für das konkrete Objekt geprüft werden.
01 · Neuinstallation
Neuer Kamin oder neue Abgasanlage
Vor dem erstmaligen Betrieb sind Eignung, Dichtheit und die erforderlichen Nachweise zu klären. Bei Bauvorhaben kann ein Rauchfangbefund auch für die Fertigstellungsanzeige benötigt werden.
02 · Gerätetausch
Neuer Kaminofen oder Heizungstausch
Das neue Gerät muss zur vorhandenen Abgasanlage passen. Brennstoffart, Leistung, Abgastemperatur und notwendige Verbrennungsluft können eine neue Prüfung erforderlich machen.
03 · Reaktivierung
Lange nicht genutzten Kamin wieder aktivieren
Ein früher verwendeter Rauchfang ist nicht automatisch noch sicher oder für den aktuellen Ofen geeignet. Vor der Wiederbenutzung ist eine fachliche Prüfung erforderlich, deren Einzelheiten vom Bundesland abhängen.
04 · Bauliche Änderung
Kaminsanierung oder neue Einmündung
Wird der Kaminquerschnitt geändert, ein Innenrohr eingesetzt oder ein neuer Anschluss geschaffen, sollten Prüfungen und Befunde vorab mit dem Rauchfangkehrer abgestimmt werden.
Merke: Eine positive Prüfung für einen alten Ofen ist nicht automatisch ein Nachweis dafür, dass ein anderes Gerät angeschlossen werden darf.
Prüfumfang verständlich erklärt
Was prüft der Rauchfangkehrer beim Kaminbefund?
Welche Verfahren tatsächlich angewendet werden, hängt von der Abgasanlage und dem Anlass ab. Typische Prüffelder sind:
Baulicher Zustand
Risse, beschädigte Fugen, Korrosion, Feuchtigkeit und Zustand von Kaminkopf und Reinigungsöffnungen.
Betriebsdichtheit
Ob Abgase im vorgesehenen Betrieb sicher abgeführt werden können; bei Bedarf mit geeigneten Prüfverfahren.
Anschluss & Querschnitt
Passender Querschnitt, Anschlussführung und Eignung des Rauchfangs für die gewählte Feuerstätte.
Verbrennungsluft
Ob ausreichend Luft nachströmen kann – besonders relevant bei dichten Gebäuden oder Abluftanlagen.
Brandsicherheit
Sicherheitsrelevante Einbausituation, Abstände und Auffälligkeiten im Umfeld von Feuerstätte und Abgasanlage.
Unterlagen & Nutzung
Gerätedaten, Brennstoff, Heizleistung, frühere Befunde sowie die konkrete geplante Nutzung.

Rechtslage in Österreich
Kaminbefund je Bundesland: Warum die Antwort unterschiedlich ausfällt
Baurecht und Feuerpolizei sind in wichtigen Teilen Landessache. Die folgenden Beispiele zeigen konkrete Anforderungen – sie ersetzen keine Prüfung der für Ihr Gebäude geltenden Regeln.
| Bundesland | Nachvollziehbare Regel / Beispiel | Rechtsquelle |
|---|---|---|
| Wien | Für Wiederinbetriebnahme einer nicht benutzten Abgasanlage sowie bestimmte Änderungen verlangt § 16 einen positiven Befund vor dem Betrieb. | WFPolG 2015, § 16 ↗ |
| Steiermark | Vor der erstmaligen Inbetriebnahme beziehungsweise nach mehr als einem Jahr Nichtbenützung sieht § 8 die Prüfung von Betriebsdichtheit und Verbrennungsluft vor; gesetzliche Ausnahmen beachten. | StKO 2018, § 8 ↗ |
| Burgenland | Bei neu errichteten oder wesentlich geänderten Abgasanlagen schreibt § 14 das Einholen eines Rauchfangbefunds nach Fertigstellung vor; § 13 regelt weitere Betreiberpflichten. | Bgld. Kehrgesetz 2022 ↗ |
| Andere Länder | Für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Kärnten sind die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben und das konkrete Verfahren zu klären. | oesterreich.gv.at ↗ |
Wichtig: „Kaminbefund“, „Rauchfangbefund“, „Hauptbefund“ oder „Endbefund“ können in unterschiedlichen Verfahren auftauchen. Fragen Sie beim zuständigen Rauchfangkehrer beziehungsweise bei der Baubehörde nach dem genau verlangten Dokument.
Kaminbefund beantragen: Ablauf in 5 Schritten
Mit dieser Reihenfolge vermeiden Sie besonders häufige Fehler beim Ofen- oder Heizungstausch.
- 01
Vorhaben klären
Was soll neu installiert, verändert oder wieder benutzt werden?
- 02
Kontakt aufnehmen
Zuständigen Rauchfangkehrer frühzeitig nach notwendigen Prüfungen fragen.
- 03
Unterlagen sammeln
Gerätedaten, Skizzen und vorhandene Befunde bereithalten.
- 04
Prüfung ermöglichen
Ofenanschluss, Revisionsöffnungen und nötige Zugänge freihalten.
- 05
Ergebnis beachten
Befund lesen, Mängel beheben und Freigabe vor Betrieb abklären.
Checkliste: Diese Unterlagen können helfen
- ✓ Adresse, Ansprechperson und Beschreibung des Vorhabens
- ✓ Hersteller, Typ, Brennstoff und Heizleistung der Feuerstätte
- ✓ Technisches Datenblatt und Montage-/Anschlussvorgaben
- ✓ Pläne oder Skizze des Kamins und der Anschlussführung, falls vorhanden
- ✓ Frühere Befunde, Kehrbuch oder Protokolle, falls vorhanden
- ✓ Fotos von auffälligen Stellen oder bekannten Schäden
Die tatsächlich erforderlichen Unterlagen nennt die zuständige Stelle.
Was sollten Sie vor dem Termin tun?
- ✓ Reinigungsöffnungen und Aufstellraum zugänglich machen
- ✓ Vorhandene Probleme wie Rauchgeruch oder Feuchtigkeit notieren
- ✓ Änderungen am Gebäude und neue Abluftgeräte ansprechen
- ✓ Noch nicht freigegebene Anlagen nicht probeweise anheizen
- ✓ Bei einer Sanierung geplante Arbeitsschritte früh abstimmen
Tipp: Der allgemeine Besuch ist im Ratgeber zur Rauchfangkehrer-Vorbereitung ausführlicher erklärt.
Was kostet ein Kaminbefund, wie lange dauert er und wie lange ist er gültig?
Kosten
Es gibt keinen seriösen Pauschalpreis für ganz Österreich. Bundesland, Befundart, Umfang, zusätzliche Messungen und Anfahrt können eine Rolle spielen. Fragen Sie vorab nach einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung.
Dauer
Die Zeit vor Ort hängt vom Kamin, der Zugänglichkeit, der Anzahl der Anschlüsse und dem erforderlichen Prüfumfang ab. Eine einfache Sichtkontrolle ist nicht mit einer umfassenden Untersuchung gleichzusetzen.
Gültigkeit
Ein positiver Befund ist kein Freibrief für beliebige spätere Änderungen. Wird der Ofen ausgetauscht, der Brennstoff geändert oder der Kamin umgebaut, kann eine erneute Beurteilung erforderlich sein.
Praxisfrage bei der Anfrage: „Benötige ich für mein Vorhaben einen Vorbefund, Endbefund, Hauptbefund oder eine Dichtheitsprüfung – und welche Unterlagen muss ich dafür einreichen?“
Wenn Mängel festgestellt werden
Negativer Kaminbefund: Was passiert jetzt?
Ein nicht positiver Befund heißt zunächst, dass die beanstandeten Punkte geklärt oder behoben werden müssen. Häufige Ursachen können Undichtheiten, ungeeignete Anschlüsse, Schäden am Schacht oder Probleme mit der Verbrennungsluft sein.
Bitten Sie um eine verständliche Auflistung der Mängel und stimmen Sie die weiteren Arbeiten mit einer fachlich geeigneten Firma und dem Rauchfangkehrer ab. Ob nach der Behebung eine erneute Prüfung nötig ist, richtet sich nach dem konkreten Fall.
Sicherheit: Wenn eine erforderliche positive Beurteilung fehlt oder ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt, nehmen Sie die Anlage nicht eigenmächtig in Betrieb. Bei Rauchgasaustritt oder CO-Alarm: Bereich verlassen und die zuständigen Einsatzkräfte verständigen.
Kaminbefund FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Kaminbefund in Österreich
Ist ein Kaminbefund beim Ofentausch immer Pflicht?
Nicht pauschal in allen Bundesländern unter denselben Voraussetzungen. In Wien erfasst § 16 unter anderem den Austausch einer angeschlossenen Feuerungsanlage. Klären Sie den konkreten Fall vor dem Anschluss mit dem zuständigen Rauchfangkehrer.
Wer darf einen positiven Kaminbefund ausstellen?
Die gesetzlich erforderliche Befundung erfolgt durch die dafür zuständige beziehungsweise befugte Stelle, in vielen Fällen den Rauchfangkehrer. Ein Angebot einer Sanierungsfirma ist kein Ersatz für einen vorgeschriebenen Befund.
Brauche ich einen Befund bei einem stillgelegten Kamin?
Die Wiederinbetriebnahme kann eine neue Prüfung auslösen. In Wien ist für bestimmte nicht benutzte Abgasanlagen ein positiver Befund ausdrücklich Voraussetzung; in der Steiermark gibt es besondere Regeln nach mehr als einem Jahr Nichtbenützung.
Ist Kaminbefund dasselbe wie Dichtheitsprüfung?
Nein. Die Dichtheitsprüfung beurteilt einen konkreten technischen Aspekt. Der Kaminbefund kann – je nach Anlass – weitere Feststellungen zur Eignung, Sicherheit, Nutzung und Dokumentation der Abgasanlage umfassen.
Benötige ich für die Fertigstellungsanzeige einen Rauchfangbefund?
Je nach Bundesland und Bauverfahren ja. oesterreich.gv.at führt einen Rauchfangbefund als möglichen Bestandteil der Fertigstellungsanzeige an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde.
Darf ich vor dem positiven Befund schon heizen?
Wenn ein positiver Befund vor Inbetriebnahme vorgeschrieben ist, nein. Nehmen Sie eine nicht freigegebene oder beanstandete Anlage nicht in Betrieb; bei Unklarheit zuerst die zuständige Stelle fragen.
Passende Ratgeber zum Weiterlesen
Wenn bei der Befundung ein konkretes Problem auftaucht, helfen diese vertiefenden Artikel.
Kaminmängel beheben, bevor der nächste Befund ansteht
Wir beraten Sie zu Kaminsanierung und geeigneten Lösungen für bestehende Abgasanlagen. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Befund stellt die dafür zuständige befugte Stelle aus.
Offizielle Quellen und rechtlicher Hinweis
Die Aussagen zur Rechtslage stützen sich auf die folgenden öffentlich zugänglichen Informationen (zuletzt geprüft: Oktober 2026). Die Vorgaben können sich ändern; für Ihr konkretes Projekt sind die aktuell geltenden Bestimmungen und die zuständige Behörde maßgeblich.
- oesterreich.gv.at – Nach dem Hausbau / Fertigstellungsanzeige ↗
- RIS – Wiener Feuerpolizeigesetz 2015, insbesondere § 16 ↗
- RIS – Steiermärkische Kehrordnung 2018, insbesondere § 8 ↗
- RIS – Burgenländisches Kehrgesetz 2022, insbesondere §§ 13 und 14 ↗
- Stadt Wien – Dokumente für die Fertigstellungsanzeige ↗
Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder eine individuelle technische Prüfung noch eine verbindliche Rechtsauskunft. Zurück zur Übersicht aller Kamin-Tipps.